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KANZLEI · RECHTSANWÄLTIN NINA BLEKER
AM MARKT 14 · 25348 GLÜCKSTADT · TEL 04124 987 770 · HALLO@RA-NINA-BLEKER.DE
ERSTBERATUNG · FACHANWÄLTIN ARBEITSRECHT · FACHANWÄLTIN FAMILIENRECHT · MITGLIED DAV

Ihr Recht. Kein Gelaber. Wir sprechen Klartext, nicht Latein.

Willkommen in der Kanzlei am Markt 14 in Glückstadt. Ich betreue Mandanten aus dem gesamten Kreis Steinburg seit 2014 – von der ersten rechtlichen Beratung bis zum Abschluss des Vergleichs oder der Vertretung vor Gericht. Meine Spezialisierung liegt seit 2019 auf dem Arbeits- und Familienrecht, ergänzt durch das Erbrecht und das Mietrecht.¹

¹Zulassung als Rechtsanwältin am OLG Schleswig, 11. August 2014.

1.
Arbeitsrecht

Kündigungsschutzklage, Abfindungsverhandlungen, Aufhebungsverträge, Arbeitszeugnisse und Fragen rund um das betriebliche Mitbestimmungsrecht. Aktuell betreue ich 47 aktive Mandate im Arbeitsrecht, durchschnittliche Verfahrensdauer liegt bei 14 Wochen.

2.
Familienrecht

Scheidungen, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Unterhalt, Sorgerechts- und Umgangsvereinbarungen. Als Fachanwältin seit 2021 mit Zusatzausbildung in Mediation bei Trennungsfamilien.

3.
Erbrecht

Testamentsgestaltung, Pflichtteilsverfahren, Erbverträge, Unternehmensnachfolge. Testamentsvollstreckung auf Wunsch.

4.
Mietrecht

Kündigungen, Mietminderung, Mieterhöhung nach Index, Betriebskostenabrechnungen, Räumungsklagen. Vertrete sowohl Mieter als auch Vermieter.

Termine Erstberatung · KW 35
Wochentag Uhrzeit Verfügbarkeit Aktion
Montag 14:00 Uhr 3 Plätze frei
Dienstag 10:30 Uhr 1 Platz frei
Mittwoch 15:30 Uhr 2 Plätze frei
Freitag 09:00 Uhr 1 Platz frei
Vita · Stationen
  • 1987 in Hamburg geboren
  • 2006 Abitur, Gymnasium Glückstadt
  • 2012 1. Juristisches Staatsexamen (Universität Hamburg)
  • 2014 2. Juristisches Staatsexamen (Ausbildungsgericht OLG Schleswig)
  • 2014 Zulassung als Rechtsanwältin
  • 2016 Eintritt in bestehende Kanzlei am Markt 14
  • 2019 Fachanwaltsausbildung Arbeitsrecht (Uni Münster)
  • 2021 Fachanwaltsausbildung Familienrecht (Uni Hannover)
  • 2020 DAV Mitgliedschaft im Deutschen Anwaltverein
Fragen und Antworten
F1 Muss ich vor einer Scheidung zuerst eine Beratung machen?

Nein, aber dringend empfohlen. Die Kosten für eine Erstberatung von 190 € bleiben meist unter den Kosten einer vermeidbaren Fehlerentscheidung im Scheidungsverfahren.

F2 Wie teuer ist eine Scheidung ungefähr?

Das hängt vom Streitwert ab. Bei Zugewinn und einem Haus liegt der durchschnittliche Streitwert bei 60.000–90.000 €. Gerichts- und Anwaltskosten zusammen meist zwischen 2.000 und 4.500 €.

F3 Wieviel kostet die erste Beratung?

Die Erstberatung kostet 190 € (USt-frei gemäß § 4 Nr. 14 UStG) und dauert 60 Minuten. Danach weißt du, was dein nächster Schritt ist.

F4 Ist ein eigenes Testament immer besser als der gesetzliche Erbfolge?

Meist ja. Gerade bei Patchwork-Familien, Immobilien oder Betriebsvermögen ist ein eigenes Testament unabdingbar um Streit unter den Erben zu vermeiden.

F5 Kann der Mieter die Miete mindern, wenn die Heizung nicht funktioniert?

Grundsätzlich ja. Die Höhe der Mietminderung richtet sich nach Grad und Dauer der Beeinträchtigung. Beispiele: Fehlende Heizung im Winter 10–40% Minderung.

F6 Wer zahlt den Anwalt, wenn ich gewinne?

Im Arbeits- und Zivilprozess: Die unterliegende Partei trägt die Kosten. Im Familienrecht gilt: Jeder zahlt seinen eigenen Anwalt, die Gerichtskosten werden meist hälftig geteilt.

Mandatsanfrage · Erstberatung
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Rechtsgebiet

Schweigepflicht und Datenschutz.
Als Rechtsanwältin unterliege ich der gesetzlichen Schweigepflicht nach § 43a BRAO. Ihre personenbezogenen Daten werden DSGVO-konform ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet.